In unserem Download-Bereich finden Sie alle wichtigen Formulare. Bitte laden Sie sich die PDF-Dateien auf Ihren PC herunter, füllen sie aus und senden Sie sie uns ans Sekretariat. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
- Melden Sie sich per Mail (entschuldigung@bs2ke.de) bis spätestens 7:30 Uhr oder telefonisch im Sekretariat bis
spätestens 8:00 Uhr vom Berufsschulunterricht ab. Informieren Sie auch Ihren Ausbildungsbetrieb.
- Reichen Sie innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung (siehe Formular) oder eine vom Ausbildungsbetrieb unterschriebene und mit Stempel versehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ihrer Klassenleitung ein.
Wie kann ich mich im Vorhinein vom Berufsschulunterricht beurlauben lassen?
- Ein Antrag auf Beurlaubung ist der Schule in der Regel mindestens vier Wochen vorher schriftlich einzureichen.
- Füllen Sie im Formular die Nr. 2-4 digital vollständig aus. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb (mit Stempel) den Antrag.
- Reichen Sie den Antrag Ihrer Klassenleitung ein.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrages per E-Mail von der Schulleitung.
Generelle Hinweise
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Um eine Störung der beruflichen Ausbildung zu vermeiden, kann eine Beurlaubung von der Berufsschule von der Schullleitung nur in begründeten Ausnahmefällen
(siehe §11BSO und §20(3)und(4)BaySchO) gewährt werden.
Genehmigt werden z.B.:
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betriebliche oder überbetriebliche Fortbildungen (Nachweis beilegen z.B. Einladungsschreiben)
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JAV- oder Betriebsversammlungen (Nachweis beilegen z.B. Einladungsschreiben)
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Teil der Berufsausbildung im Ausland oder Auslandspraktika
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Alle anderen Gründe sind, insbesondere wenn Leistungsnachweise terminiert sind, nicht genehmigungsfähig. Bitte legen Sie auch Ihre privaten Arzt-
oder Fahrprüfungstermine außerhalb der Berufsschulzeiten.
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Der versäumte Unterrichtsstoff muss vom Schüler/von der Schülerin unverzüglich selbstständig nachgearbeitet werden.
Leider stellen wir zunehmend fest, dass Anträge
auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht aufgrund von Personalengpässen im Ausbildungsbetrieb gestellt werden. Nach §11 BSO ist dies kein genehmigungsfähiger Beurlaubungsgrund. Zudem sind
Auszubildende für den Besuch der Berufsschule nach § 15 BBiG grundsätzlich von ihren Ausbildenden freizustellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Anträge zum Wohle Ihrer Auszubildenden
nicht genehmigen können.
In coronabedingten Ausnahmefällen suchen wir
weiterhin zusammen mit allen Beteiligten Kompromisse, die einerseits die Aufrechterhaltung Ihres Betriebes als auch die Lernbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Ab sofort erfolgen Befreiungen im Allgemeinen nur für die Fächer Religion und Ethik. In besonderen Ausnahme- / Härtefällen wird die Befreiung auch für andere Fächer geprüft!
Mit diesem Formular können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig zum Beginn den Unterricht erreichen.
Hinweis: Eine Wartezeit auf den nächsten Bus/Zug von bis zu 60 min. ist i.d.R. zumutbar. Anträge mit Wartezeiten
unter 60 min. werden nicht genehmigt!