Grundsätzlich sind BerufsschülerInnen verpflichtet die Sprengelschule zu besuchen, welche dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist. Die richtige Sprengelschule können Sie hier nachsehen:

In Ausnahmefällen können Anträge auf den Besuch einer Gastschule gestellt und unter folgenden Kriterien genehmigt werden:

  1. Zeit außer Haus > 12 Stunden (Haustür – Haustür) bei Besuch der Sprengelschule
  2. Zeit außer Haus < 12 Stunden, aber Zeitersparnis beim Besuch der Gastschule im Vergleich zum Besuch der Sprengelschule > 2 Stunden
  3. SchülerInnen können mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn der Sprengelschule anwesend sein
  4. persönliche Verhältnisse, schulische oder besondere betriebliche Gründe

Hinweise zur Genehmigung: 

  • Für die Berechnung der Fahrzeiten werden die Wegezeiten mit öffentlichen Verkehrsmittel herangezogen und Fahrplanauskünfte der Deutschen Bahn sowie Busfahrpläne verwendet. Legen Sie dem Gastschulantrag die entsprechenden Fahrplanauskünfte bei!
  • Laufwege von der Haustüre zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel werden berücksichtigt.
  • Der Laufweg zwischen dem Bahnhof Kempten (Allgäu) bis zum Klassenzimmer wird mit 17 Minuten veranschlagt.
  • Laufwege von mehr als 3 km sind nicht zumutbar.
  • Unsere Unterrichtszeiten sind 07:40 - 15:45 Uhr, ggf. bis 16:30 Uhr.

Gastschulanträge sind bei der Sprengelschule zu stellen und an unserer Schule über unsere E-Mail-Adresse info@bs2ke.de einzureichen.


Für SchülerInnen mit Blockunterricht, die nicht täglich nach Hause fahren können, ist eine Heimunterbringung möglich. Informationen und Anträge zur Heimunterbringung finden Sie auf der Homepage des Zweckverband Berufliches Schulzentrum Kempten (Allgäu).