Prüfungen und Berufsabschluss
Aktuelle Informationen zur Prüfung finden Sie unter:
http://rak-muenchen.de/kanzleiservice/fachangestellte/pruefungen/
Zwischenprüfung der Rechtsanwaltskammer
Die Auszubildenden nehmen an der Zwischenprüfung der Rechtsanwaltskammer teil, die in der Regel am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet.
Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer
Prüfungsfach |
Form |
Dauer |
Gewicht |
Mindestnoten für das Bestehen |
Geschäfts- und Leistungsprozesse |
schriftlich |
60 Minuten |
15% |
in den einzelnen Prüfungsfächern: nur einmal schlechter als ausreichend und in keinem Prüfungsfach ungenügend gesamte Prüfung: mindestens ausreichend |
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich |
schriftlich |
150 Minuten |
30% |
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Vergütung und Kosten |
schriftlich |
90 Minuten |
30% |
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Wirtschafts- und Sozialkunde |
schriftlich |
60 Minuten |
10% |
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Mandantenbetreuung (Fallbezogenes Fachgespräch) |
mündlich |
15 Minuten |
15% |
Abschlusszeugnis der Berufsschule:
Die Auszubildenden erhalten bei der Abschlussfeier das Abschlusszeugnis der Berufsschule. Es enthält eine Durchschnittsnote und die Noten in sämtlichen Unterrichtsfächern (vgl. Stundentafel); dabei werden Noten der Fächer, die in vorhergehenden Jahrgangsstufen abgeschlossen wurden, ins Abschlusszeugnis übernommen.